Die Situation: Anwohner erfahren, dass eine Mobilfunksendeanlage in ihrem Wohngebiet errichtet werden soll. Nur 100 Meter von Häusern entfernt! Besorgt rufen sie beim Bürgermeister oder der Baubehörde an. Die Auskunft der Kommune: „Wir können nichts machen, denn die Mobilfunkbetreiber haben das Baurecht, außerdem soll der Mast auf einem Privatgelände erbaut werden, wogegen die Gemeinde nicht vorgehen kann.“ Doch das sind komplett falsche Auskünfte! Die Kommune ist für ihre Bürgerinnen und Bürger verantwortlich, sie kann den Bau von Mobilfunkanlagen regeln und so Vorsorgepolitik betreiben. Warum und wie das geht, zeigt diagnose:funk in diesem Faktenblatt (Download oder Print-Bestellung s. Artikelende).
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Mobilfunksendeanlagen: Rechte der Kommunen und Bürger
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