Aus Landschaftsschutzgründen darf im Naturpark bei Bergamo (IT) kein Sendemast gebaut werden. Dieses Urteil hat über Italien hinaus Bedeutung. In Deutschland wird derzeit das Telekommunikationsänderungegesetz (TKÄGes) beraten, mit dem der Aufbau von Mobilfunkmasten zum “überragenden öffentlichen Interesse” erklärt und damit von Naturschutzauflagen freigestellt werden soll. Dagegen hat diagnose:funk Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur eingereicht und ist mit Abgeordneten im Gespräch. Das Urteil aus Italien bekräftigt unsere Position: Keine Mobilfunkantennen in Naturschutzgebieten.
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www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2350
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