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Blackoutgefahr! Netzbetreiber dürfen bald den Strom drosseln – das musst du wissen!

Die lang gehegten Befürchtungen von besorgten Bürgern und einigen Fachleuten hinsichtlich von Stromabschaltungen oder -drosselungen durch den Netzbetreiber bei Überlastungen des Stromnetzes werden nun bald Realität, zumindest in Form von Stromdrosselungen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Netzbetreiber im Ernstfall den ankommenden Strom in den Haushalten vorübergehend "drosseln" können.

Warum ist es notwendig, die Stromzufuhr zu drosseln?

Die Maßnahme betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und häusliche Ladeeinrichtungen für Elektroautos, die in der Regel einen deutlich höheren Stromverbrauch als die meisten üblichen Haushaltsgeräte aufweisen. Insbesondere in den Abendstunden, wenn viele Besitzer von Elektroautos ihre Fahrzeuge aufladen und gleichzeitig Wärmepumpen, besonders in den Wintermonaten, in Betrieb sind, könnte es zu Engpässen kommen, da Photovoltaikanlagen zu dieser Zeit oft keinen Strom mehr liefern. Dies soll im Zuge der angestrebten Energiewende und des verstärkten Einsatzes von Solar- und Windkraftanlagen durch geplante Stromdrosselungen verhindert werden.

Ist die Stromversorgung für den Haushalt von diesen Maßnahmen betroffen?

Die reguläre Stromversorgung für den Haushalt soll von der Drosselung unberührt bleiben, und auch die höheren Anforderungen von Großwärmepumpen sollen berücksichtigt werden. Die Entscheidung über eine mögliche Drosselung hängt von objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung ab, die die aktuelle Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten darstellt. Die Bundesnetzagentur spricht sich daher für eine zügige Digitalisierung der Niederspannungsnetze aus.

Können Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen in diesem Fall noch verwendet werden?

Bei einer konkreten Überlastung muss eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt (kW) für den Betrieb von Wärmepumpen und die Ladung von Elektroautos gewährleistet sein. Allerdings könnten bereits viele Wärmepumpen von einer Drosselung betroffen sein, da sie im Volllastbereich deutlich mehr als 4,2 kW verbrauchen. Bestandsanlagen mit einer Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber sollen vorerst unverändert bleiben, und für Nachtspeicherheizungen gelten die neuen Regeln nicht.

Ergeben sich Vorteile für den Verbraucher?

Als Ausgleich für die Möglichkeit der Stromdrosselung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Verbraucher können wählen, ob sie die Reduzierung als netzbetreiberindividuellen Pauschalbetrag oder in Form einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent erhalten möchten. Im kommenden Jahr sollen die Netznutzungsentgelte für Strom allgemein auf 9,9 Cent pro Kilowattstunde ansteigen.

Wer trifft die Entscheidung über eine Überlastung des Stromnetzes?

Die Entscheidung über eine Überlastung des Stromnetzes liegt beim Netzbetreiber, der mit den zur Verfügung stehenden Kraftwerken für eine ausreichende Stromversorgung sorgen muss. Wenn der Strombedarf allerdings so hoch ist, dass die Kraftwerke ihn nicht decken können, kommt es zu einer Netzüberlastung. In diesem Fall kann die Netzfrequenz auf unter 50 Hertz absinken. Prof. Harald Schwarz, Experte für Energieversorgung, erklärte in einem ZDF-Interview, wie kritisch Abweichungen von diesem Wert sind. Bereits bei 49,8 Hertz würden alle verfügbaren Reserven aktiviert, um einen weiteren Abfall zu verhindern. Schwarz warnte: "Falls die Frequenz auf 49 Hertz fällt, werden die ersten Verbraucher abgeschaltet und es kommt zu einem regionalen Blackout." Bei 48 Hertz würden fast alle Verbraucher vom Netz getrennt. Wenn die Frequenz auf 47,5 Hertz fällt, trennen sich alle Kraftwerke vom Netz und es kommt zu einem flächendeckenden und langanhaltenden Blackout.

Kann in allen Haushalten die Stromzufuhr gedrosselt werden?

In Zukunft wird die technische Ausrüstung zur Durchführung einer Steuerung weiterentwickelt. Mit anderen Worten, eine Steuerung ist nur möglich, wenn der Haushalt über einen intelligenten Stromzähler verfügt. Ein solcher digitaler Zähler ermöglicht die erforderliche Datenkommunikation mit dem Netzbetreiber. Dieser muss vor einem Eingriff über den aktuellen Stromverbrauch und möglicherweise die eigene Stromerzeugung im Haushalt informiert sein. Erst dann kann der Netzbetreiber die Stromzufuhr präzise und unter Berücksichtigung des regulären Hausstroms begrenzen. Ein analoger Zähler ist nicht in der Lage, diese Datenkommunikation zu gewährleisten.

Was bedeutet die Regelung für Haushalte mit eigener Stromerzeugung?

Gemäß den neuen Vorschriften dürfen die Netzbetreiber nur die Stromversorgung reduzieren, die der Verbraucher aus dem öffentlichen Stromnetz bezieht. Personen, die über eine Photovoltaikanlage oder eine andere Form der Stromerzeugung verfügen, haben daher im Ernstfall mehr Spielraum. Laut der Behörde ermöglicht der technologieoffene Ansatz die Verrechnung der Leistung mehrerer Anlagen im Haushalt mithilfe von Energiemanagementsystemen. Im Falle einer Steuerung durch den Netzbetreiber kann beispielsweise eine Wallbox mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Stromerzeugung stammt. Es darf jedoch nur der erlaubte Strombezug aus dem Verteilernetz überschritten werden.

Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/netzbetreiber-duerfen-bald-den-strom-dimmen-was-das-fuer-verbraucher-bedeutet-a4497684.html?utm_source=nl-morning-expired&src_src=nl-morning-expired&utm_campaign=nl-morning_2023-11-30&src_cmp=nl-morning_2023-11-30&utm_medium=email&est=WLpWUEOgRl7lPcqrstCDYUJDUwtPQNdOSmpciOKkouoDYan9vparyZI4VPuff97D%2BrJL5IBVgWZDX%2F0%3D&utm_term=newstop&utm_content=1

Tags: Stromnetz
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