© escapejaja / Fotolia.com

Schädliche WLAN Router-Strahlung

« Zwangsaktivierung von Unitymedia WifiSpot zugelassen »

Der Konzern Unitymedia will die privaten WLAN Router seiner Kunden zukünftig auch für die Bereitstellung eines öffentlichen Drahtlosnetzwerks nutzen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben. Dieses zweite Netzwerk vergrößert die Belastung durch Elektrosmog in der Umgebung des Routers. Wir informieren, wie Verbraucher den Freischaltungsprozess beeinflussen können und wie sie nach der Freischaltung die WLAN Strahlung abschirmen.

Unitymedia – Eine Geschichte von Netzabdeckung und Elektrosmog

Der Konzern Unitymedia hatte im April 2016 angekündigt, ab Sommer 2016 die Drahtlosrouter seiner Kunden mit einem zweiten, öffentlich zugänglichen Hotspot auszustatten. Dieser WiFi-Spot soll möglichst große Bereiche des öffentlichen Raums abdecken und Benutzern von Smartphones und Tablets ein allgegenwärtiges Drahtlosnetzwerk zur Verfügung stellen.

Unitymedias Vorhaben bietet für Nutzer viele Vorteile ... jedoch auch einen gewaltigen Nachteil
© georgejmclittle / Fotolia.com

Die Nutzung des Hotspots soll für den Wohnungsbesitzer keine Nachteile haben. Abgesehen von einer erhöhten Router-Strahlung rund um die Uhr stimmt das auch! Leider wird das Thema Elektrosmog von Mobilfunk- und Telekommunikations-Konzernen seit Jahrzehnten erfolgreich kleingeredet. Bisher konnte jeder Endkunde selbst über die Nutzung des Drahtlosnetzwerks entscheiden und dieses zu bestimmten Tageszeiten abstellen. Diese Möglichkeit wird ihm nun genommen.

Gerichtsbeschluss zur WLAN Router-Strahlung

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Konzern dazu, von diesem Vorhaben abzulassen und reichte schließlich eine Klage ein. Das Landgericht Köln untersagte das Vorgehen in einem Urteil im Juni 2017. Nach diesem Urteil müssen die Eigentümer des Wohnraums der Freischaltung des öffentlichen Zugangspunkts zustimmen. Dieses Urteil wurde Anfang 2018 vom Oberlandesgericht Köln revidiert. Nach der Auffassung des OLG hat der Kunde keinen Anspruch darauf, auf die Freischaltung Einfluss zu nehmen.

Durch ein Gerichtsurteil ist Unitymedias Vorhaben durchführbar
© Production Perig / Fotolia.com

Rechtlich gesehen darf Unitymedia also nun die privat genutzten Router zur Einrichtung eines öffentlichen Netzwerks verwenden. Der Konzern ist derzeit noch vorsichtig im Vorgehen und räumt den Kunden ein Widerspruchsrecht ein. Dieser kann entweder per Post, Telefon oder Internet erfolgen. Aus juristischer Sicht allerdings ist der Konzern berechtigt, die Freischaltung auch gegen den Willen des Kunden vorzunehmen.

Auswirkung des zusätzlichen Hotspots

Bisher konnten Kunden selbst beeinflussen, ob und zu welchen Zeiten sie ihren Körper der Router-Strahlung aussetzen. Der öffentliche Zugangspunkt wird als separates Netzwerk eingerichtet. Mit seiner Aktivierung darf der Verbraucher sein drahtloses Netzwerk nicht mehr abstellen. Das bedeutet eine Strahlenbelastung an 24 Stunden täglich. Das separate Netzwerk sorgt zusätzlich für eine Verdopplung der Belastung, weil der Router zwei Verbindungen bereitstellen muss.

Die Gefahr von WLAN-Strahlung wird verdoppelt
© zinaidasopina112 / Fotolia.com

Die Zwangsschaltung des öffentlichen Hotspots sorgt gerade im Nahbereich eine unverhältnismäßig starke Steigerung der WLAN Router-Strahlung. In einem Wohnblock beispielsweise mit 30 Routern wird bereits jeder Winkel des Hauses intensiv bestrahlt. Schaltet der Konzern nun noch die öffentlichen Hotspots zu, verschlimmert sich die Situation drastisch. Bereits jetzt berichten viele Menschen von stark steigender Elektrosensibilität im urbanen Raum. Der immer weiter forcierte Hot-Spot-Ausbau wird u.U. epidemische Ausmaße an strahlensensiblen Menschen nach sich ziehen.

Biologische Wirkung des Elektrosmogs

Die WHO stufte schon im Jahre 2011 hochfrequente WLAN-Router-Strahlung als möglicherweise krebserregend ein und trotzdem wird weiter diskutiert, ob WLAN- bzw. Mobilfunkstrahlung nun gesundheitsschädlich und krebserregend ist oder nicht. Seither sind zahlreiche Untersuchungen und Studien durchgeführt worden, die die Befürchtung untermauern.

© cutimage / Fotolia.com

Eine erneute Untersuchung wurde im Juli 2015 im Magazin Electromagnetic Biology & Medicine veröffentlicht. Forscher vom Institute of Experimental Pathology, Oncology and Radiobiology of NAS in Kiew/Ukraine bestätigten in einer Übersichtsarbeit (Review) einmal mehr bereits gefundene Gesundheitsschäden durch WLAN.

Die Forscher untersuchten 100 verfügbare peer-reviewed Studien, in denen es um die negativen Effekte hochfrequenter Strahlung durch die weit verbreitete WLAN Anwendung ging. In 93 dieser Studien und damit in der deutlich überwältigenden Mehrheit musste man feststellen, dass die gesundheitsschädlichen und krebserregenden Wirkungen von WLAN Geräten über die längst bekannten Mechanismen erklärt werden können.

Wir Ärzte stellen im Berufsalltag bei Patienten zunehmend Gesundheitsstörungen fest… Wir befürchten, dass der zunehmende Elektrosmog mitverantwortlich ist, auch für die seit 1990 drastische Zunahme der Krebsrate von 29 %.
Coburger Mobilfunkappell des ärztlichen Kreisverbandes Coburg, Auszug (Mai 2005)

Ein WLAN-Signal ist ein hochfrequentes elektromagnetisches Feld. Diese WLAN-Router-Strahlung führt zu oxidativen Prozessen (bekannt als „oxidativer Stress“) und führt so jeder einzelnen Zelle schwere Schäden zu – abhängig von der Belastungsintensität. Es kommt infolge dessen zu Stoffwechselstörungen zunächst auf Zellebene. Langfristig kann sich dies in schweren systemischen Krankheiten äussern.

WLAN-Strahlung macht Krebs, Alzheimer und Parkinson wahrscheinlicher

Einerseits kann es durch die hochfrequente Strahlung zu den weit verbreiteten Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Hautirritationen kommen – besonders dann, wenn man längere Zeit der Strahlung ausgesetzt war. Andererseits können sich daraus auch chronische neurodegenerative Erkrankungen entwickeln, wie Alzheimer und Parkinson. Auch Tumore, besonders im Kopfbereich wachsen statisch betrachtet rasant an. Gibt es wirklich keinerlei Zusammenhang, wie oft offiziell behauptet wird?

Derzeit stellen Schnurlostelefone und WLAN-Netze die stärksten Feldbelastungen in Wohnungen dar. Verglichen mit den Emissionen von Mobilfunk-Basisstationen hat das schon zu so manchem Aha-Effekt geführt.
Antwort von TÜV-Experte Dr. Thomas Gritsch auf die Frage der VDI-Nachrichten, ob es funktechnisch verseuchte Wohnungen gibt (9. Dezember 2005)

Auch Bienenstöcke sterben selbst bei geringer Belastung schnell aus, weil der Orientierungssinn der Tiere zerstört wird. Beim Menschen führt die Strahlenbelastung zu einem vermehrten Auftreten von Nervenerkrankungen und begünstigt Tumore. Besorgniserregend ist, dass diese Wirkungen bereits weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte auftreten. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit drahtlosen Geräten und die Abschirmung äußerer Einflüsse können die eigene Gesundheit schützen.

Auf biologischer Ebene werden durch hochfrequente WLAN-Strahlung verschiedene Prozesse beeinflusst
© Ljiljana / Fotolia.com

Reduzierung der Strahlenbelastung

Die einfachste Methode zur Reduzierung der Strahlenbelastung stellt immer die Abschaltung der nicht benötigten Funkgeräte dar. Sollte Unitymedia dies allerdings in Zukunft technisch verhindern, kommt nur noch eine Möglichkeit in Betracht – Verzicht. Verzicht ist immer die wirksamste, schnellste und konsequenteste „Abschirmung“. Wir empfehlen allen Kunden beständig, kabelgebunde System einzusetzen, auch wenn die einen teils baulichen Aufwand nach sich zieht. Leider dringen allerdings auch WLAN-Strahlungen aus der Nachbarschaft in die eigenen Räumlichkeiten, auch bei eigenem Verzicht. Hier helfen Produkte zur Abschirmung die Belastung im Alltag zu senken. Das Ziel ist, Räume strahlungsfrei zu halten, in denen sich Personen lange aufhalten. In erster Linie trifft das auf Wohn- und Schlafbereiche zu.

Abschirmung von Elektrosmog

Bauliche Maßnahmen bringen den besten Schutz vor elektromagnetischen Feldern. Mit Flächenprodukten wie Abschirmvlies oder Abschirmtapete lassen sich große Flächen zu einem Spiegel für die Strahlungen verwandeln. Die Felder werden dann von diesen Wänden reflektiert und der Raum bleibt strahlungsfrei. Diese Maßnahmen erfordern allerdings eine Renovierung der betreffenden Räume.

Abschirmtapete YCP-100-100 | HF+NF | Breite 100 cm | 1 Laufmeter

Einen effektiven Schutz für das Schlafzimmer stellt ein Baldachin dar. Er wird um das Bett herumgebaut und weist eine hohe Schirmdämpfung auf. Der Baldachin kann überall zum Einsatz kommen und bietet sich auch dort an, wo bauliche Maßnahmen nicht infrage kommen. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn der Vermieter die bauliche Abschirmung untersagt. Er beschert dem Körper eine tägliche, achtstündige Pause ohne Router-Strahlung.

Abschirmbaldachin | Kasten Doppelbett | HF+NF | SILVER-TULLE

 

Im Alltag helfen bauliche Abschirmungen nicht immer, da die Hotspots überall strahlen. Mobilen Schutz vor der Router-Strahlung bietet spezielle Abschirmkleidung. Diese Kleidungsstücke sind mit metallischen Schichten (z.B. Silberfäden) versehen und wirken ähnlich wie große Flächenprodukte als Spiegel auf die Felder. Auf diese Art kann man zumindest wichtige Bereiche des Körpers schützen.

Abschirmende lange Unterhose aus Silver-Elastic TEU | HF+NF Abschirmender Hoodie aus Silver-Elastic TEO | HF+NF

WLAN Router-Strahlung steigt durch öffentliche Hotspots

Der Konzern Unitymedia zeigt sich als Vorreiter auf dem Gebiet der öffentlichen Drahtlosnetzwerke, indem er deren Bereitstellung für den Verbraucher zur Pflicht macht. Andere Anbieter könnten diesem Beispiel folgen und ebenfalls flächendeckend private Router nutzen. Der Verbreitung von Elektrosmog wird bisher kein Riegel vorgeschoben. In Anbetracht der schädlichen Auswirkungen von WLAN auf die Gesundheit ist das Vorgehen von Konzernen und Gerichten äußerst bedenklich und zudem unverantwortlich. Die einzige Möglichkeit für Verbraucher ist im Moment, selbst aktiv zu werden und den eigenen Wohnraum strahlungsfrei zu halten. Mit speziellen Produkten lassen sich Funksignale wie WLAN Strahlung abschirmen, bis endlich ein Umdenken in Politik und Wirtschaft stattfindet.